Änderung des Mehrwertsteuersatzes ab dem 1. Januar 2025
Gesetzliche Anpassung für Agrarprodukte: Mehrwertsteuer von 9% auf 21%
Ab dem 1. Januar 2025 hat die niederländische Regierung den Mehrwertsteuersatz für bestimmte Agrarprodukte von 9% auf 21% erhöht. Dies bedeutet, dass unsere Produkte, wie Buchweizenspelzen, Hirsespelzen und Dinkelspelzen, ab diesem Datum dem neuen Satz unterliegen.
Kirschkerne bleiben beim standardmäßigen Mehrwertsteuersatz von 21%.
Leinsamen bleiben bei 9% Mehrwertsteuer, da die von uns als Füllmaterial angebotenen Leinsamen eine Reinheit von 99,9% aufweisen und somit als für den menschlichen Verzehr geeignet eingestuft sind.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Mehrwertsteueränderung aus geänderten gesetzlichen Vorschriften resultiert und wir verpflichtet sind, diese Anpassung umzusetzen.